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Neue Premiumwette „QUINTETT“ startet am 3. Mai 2026

Mit der Einführung der QUINTETT wird der Galopprennsport ab der Saison 2026 eine neue Premiumwette etablieren und das deutsche Wettangebot erweitern. Der Start erfolgt am 3. Mai 2026 im Rahmen des ersten Premium-Renntags rund um den Sauren Dachfonds Preis (Gr.II) und das Karin Baronin von Ullmann – Schwarzgold-Rennen (Gr.III) auf der Rennbahn in Köln-Weidenpesch.

Die QUINTETT ist eine Fünferwette, bei der die ersten fünf Pferde eines Rennens mit mindestens 14 Startern in der richtigen Reihenfolge gewettet werden müssen. Sie wird in dieser Saison insgesamt 15-mal an Premium-Renntagen auf den Rennbahnen in Düsseldorf, Hoppegarten, München, Baden-Baden, Köln, Hannover und Dortmund angeboten. Zu den zentralen Merkmalen der QUINTETT zählen ein Mindesteinsatz von 0,50 Euro sowie eine garantierte Mindestauszahlung von 25.000 Euro, wie auch die Möglichkeit auf einen rollierenden Jackpot, der bei der nächsten Austragung gewonnen werden kann, wenn die Wette nicht getroffen wurde. In Köln wird es die QUINTETT an zwei Renntagen geben: Zum ersten Mal am 03.05.2026 und dann wieder zum Preis von Europa am 27.09.2026.

Mit der neuen Wette reagiert der deutsche Galopprennsport auf die Nachfrage nach attraktiven, spannenden Wettprodukten mit hohen Gewinnmöglichkeiten. Die QUINTETT ist insbesondere für Rennen mit großen Starterfeldern konzipiert und soll sowohl erfahrene Wetter als auch neue Zielgruppen ansprechen.

Stephan Buchner, Verwaltungsratsvorsitzenden der BGG und Vorstandsmitglied von Deutscher Galopp e.V., erklärt: „Mit der QUINTETT führen wir ein neues, anspruchsvolles Wettformat ein, das insbesondere durch große Starterfelder und attraktive Gewinnmöglichkeiten überzeugt. Gleichzeitig schaffen wir ein klares, hochwertiges Angebot im deutschen Galopprennsport, das sowohl bestehende Kunden anspricht als auch neue Zielgruppen für den Wettmarkt gewinnen kann.“

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DAS KLEINE 1×1 DES WETTENS

WICHTIGE HINWEISE FÜR DAS WETTEN AUF DER RENNBAHN

ANSAGEKASSE

An allen Kassen können Wetten angesagt werden.

AUSFÜLLEN:

Gehen Sie beim Ausfüllen des Wettscheins grundsätzlich immer von links nach rechts vor. Markierungen können nur durch einen waagerechten Strich erfolgen (keine Kreuzchen). Verwenden Sie nur blaue oder schwarze Stifte.

NUMMER DES RENNENS:

Achten Sie darauf, dass Sie beim Ausfüllen Ihres Wettscheins die Nummer des gewünschten Rennens anstreichen. Ist die Nummer des Rennens nicht angestrichen, gilt die Wette für das nachfolgende Rennen nach Abgabe der Wette.

EVENTUALQUOTE:

Ist die eventuelle Siegquote je Pferd, die laufend errechnet und ständig über die Bildschirme bekanntgegeben wird.

GÜLTIGKEIT DER WETTE:

Nur der Maschinenausdruck auf Ihrer Wettquittung ist für die Gültigkeit maßgebend. Überprüfen Sie deshalb die Wettquittung mit der von Ihnen gewünschten Wette. Reklamationen können nur sofort am Jeweiligen Schalter geltend gemacht werden.

EINSATZ:

Der Mindesteinsatz beträgt in der Regel für Sieg-, Platz-, Zweier- und Platz-Zwilling-Wetten 2,- Euro; für Dreier- und Vierer-Wetten 50 Cent.

RICHTERSPRUCH:

Bewahren Sie Ihre Wettquittungen bis zur Bekanntgabe des endgültigen Richterspruches auf, da nach dem vorläufigen Ergebnis noch Veränderungen der Reihenfolge durch die Rennleitung möglich sind. Gewinne können nur gegen Vorlage der Wettquittung ausbezahlt werden.

STORNIERUNG:

Haben Sie irrtümlich eine nicht beabsichtigte Wette getätigt oder irrtümlich einen falschen Betrag angestrichen, dann können Sie diesen Irrtum korrigieren lassen. Dies kann aber nur sofort nach Abschluss der Wette und unmittelbar am Schalter geschehen. Nach diesem Zeitpunkt festgestellte Irrtümer können nicht mehr berücksichtigt werden.

RESTANTEN:

Nicht abgeholte Wettgewinne und Rückzahler verfallen nach einer Frist von 31 Tagen. Innerhalb dieser Frist können die Wettgewinne und Rückzahler (gegen Vorlage der Wettquittung) beim Renn-Verein, in den Wettstar Wettannahmestellen, sowie an Renntagen auf jeder deutschen Galopprennbahn an den Totokassen eingelöst werden.

WETTEN AB 18

Wetten von Jugendlichen unter 18 Jahren können nicht angenommen werden. Übermäßiges Glücksspiel kann süchtig machen – Informationen bei der BZgA – (0800)1372700″